Mehrwertdienste dürfen seit Anfang 2006 nur noch über die
Rufnummerngasse 0900 abgewickelt werden. Die früher genutzte und
durch zahllose Sex-Hotlines und Dialer in
Verruf gekommene Gasse 0190 steht hierfür nicht mehr zur Verfügung und wurde abgeschaltet.
Das Besondere an 0900er-Nummern: Bei der zuständigen
Bundesnetzagentur
können die Nutzer in einer Datenbank abfragen, wer die Mehrwertnummer geschaltet hat, wenn er
sich beim Anbieter der Dienstleistungen beschweren möchte.
Allerdings ist nicht an der Rufnummer erkennbar, wie viel der Anruf dieser
Rufnummer kosten wird. Bei den 0190-Nummern war dieses anhand der ersten Ziffer
nach der 0190 möglich. Bei 0900 bestimmt diese Gasse nur noch, welche Dienstleistung
sich hinter der Rufnummer verbirgt. Dialer dürfen nur noch über Nummern mit der
Vorwahl 0900-9 betrieben werden. Und das
auch nur unter strengen Auflagen, die wir auf einer gesonderten
Ratgeberseite
zusammengefasst haben.
Nummerngasse |
Kosten aus dem Festnetz der Telekom |
Mögliche Dienste |
0900-1 |
frei tarifierbar Preis laut Ansage |
Information, Faxabruf |
0900-3 |
frei tarifierbar Preis laut Ansage |
Unterhaltung (jedoch keine Erwachsenenunterhaltung), Faxabruf |
0900-5 |
frei tarifierbar Preis laut Ansage |
beliebiger Inhalt, voranging Erwachsenenunterhaltung, Faxabruf |
0900-9 |
frei tarifierbar Preis laut Dialerinformation |
Dialer |
Gespräche zu 0900er-Nummern sind frei tarifierbar. Es gibt jedoch gesetzliche Regeln, an die sich Anbieter der 0900er-Nummern bei
der Tarifierung halten müssen. Gut für die Kunden: Warteschleifen müssen in jedem Fall kostenlos sein oder
dürfen gar nicht erst entstehen. Die Bundesnetzagentur schreibt zur Tarifierung der 0900-Nummern:
Sowohl bei direkter Anwahl als auch im Fall der Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst gilt bei Anrufen zu Premium-Dienste-Rufnummern im Festnetz und im Mobilfunknetz ein Höchstpreis von drei Euro pro Minute, wobei die Abrechnung höchstens im 60-Sekunden-Takt erfolgen darf. Bei zeitunabhängig abgerechneten Dienstleistungen darf die gesamte Verbindung nicht mehr als 30 Euro kosten. Wenn der Preis für eine Dienstleistung aus zeitabhängigen und zeitunabhängigen Anteilen gebildet wird, darf der Preis je Verbindung höchstens 30 Euro betragen. Ferner müssen die entsprechenden Preisanteile getrennt im Einzelverbindungsnachweis ausgewiesen werden.
Die vorstehend genannten Preisobergrenzen von drei bzw. 30 Euro dürfen durch ein sogenanntes Legitimationsverfahren mit Ihrem Einverständnis überschritten werden. Dieses Legitimationsverfahren sieht vor, dass Sie eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) eingeben müssen. Diese können Sie vorher schriftlich beim jeweiligen Diensteanbieter beantragen.
Gespräche, die pro Minute abgerechnet werden, werden durch die Netzanbieter
aus Sicherheitsgründen nach einer Stunde getrennt. Eine derartige Zwangstrennung
kennt das Gesetz bei Event-Berechnungen nicht.
Aus den Mobilfunknetzen sind die Nummern gegebenenfalls nicht erreichbar. Details dazu erfahren Sie auf unseren Ratgeberseiten zu
Sonderrufnummernkosten für
Vertragskunden,
Prepaid-Kunden,
und Discounter-Karten.
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