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0900-Tariftabelle:

Mehr­wert­dienste dürfen seit Anfang 2006 nur noch über die Rufnum­mern­gasse 0900 abge­wickelt werden. Die früher genutzte und durch zahl­lose Sex-Hotlines und Dialer in Verruf gekom­mene Gasse 0190 steht hierfür nicht mehr zur Verfü­gung und wurde abge­schaltet.

Das Beson­dere an 0900er-Nummern: Bei der zustän­digen Bundes­netz­agentur können die Nutzer in einer Daten­bank abfragen, wer die Mehr­wert­nummer geschaltet hat, wenn er sich beim Anbieter der Dienst­leis­tungen beschweren möchte.

Aller­dings ist nicht an der Rufnummer erkennbar, wie viel der Anruf dieser Rufnummer kosten wird. Bei den 0190-Nummern war dieses anhand der ersten Ziffer nach der 0190 möglich. Bei 0900 bestimmt diese Gasse nur noch, welche Dienst­leis­tung sich hinter der Rufnummer wahr­schein­lich verbirgt. Die Einord­nung in eine der drei bereit­gestellten Kenn­zahlen-Kate­gorien obliegt dem Antrags­steller selbst. Diesem soll es ermög­licht werden, sich dies­bezüg­lich frei­willig der Inhal­teken­nung des vom Deut­schen Verband für Tele­kom­muni­kation und Medien (DVTM) heraus­gege­benen Kodex Deutsch­land für Tele­kom­muni­kation und Medien zu unter­werfen.

Seit dem 01.12.2021 ist der Einsatz von Dialern nach § 114 Abs. 1 TKG unzu­lässig. Bis Ende 2021 war der Betrieb auch nur unter strengen Auflagen, die wir auf einer geson­derten Ratge­berseite zusam­menge­fasst haben, erlaubt. Die Nummern­gassen 0900-0, 2, 4, 6, 7, 8 und 9 dienen als Reserve.

Nummern­gasse Kosten aus dem
Fest­netz der Telekom
Mögliche Dienste
0900-1 frei tari­fierbar
Preis laut Ansage
Infor­mation, Faxabruf
0900-3 frei tari­fierbar
Preis laut Ansage
Unter­haltung (jedoch keine Erwach­senen­unter­haltung), Faxabruf
0900-5 frei tari­fierbar
Preis laut Ansage
belie­biger Inhalt, voran­ging Erwach­senen­unter­haltung, Faxabruf

Gespräche zu 0900er-Nummern sind frei tari­fierbar. Es gibt jedoch gesetz­liche Regeln, an die sich Anbieter der 0900er-Nummern bei der Tari­fierung halten müssen. Gut für die Kunden: Warte­schleifen müssen in jedem Fall kostenlos sein oder dürfen gar nicht erst entstehen. §112 TKG schreibt zur Tari­fierung der 0900-Nummern:

Preise für zeit­abhängig über Rufnum­mern für Premium-Dienste, Kurz­wahl­dienste und Auskunfts­dienste abge­rech­nete Verbin­dungen und Dienst­leis­tungen dürfen nur erhoben werden, wenn sie insge­samt höchs­tens 3 Euro pro Minute betragen (...). Die Abrech­nung darf höchs­tens im 60-Sekunden-Takt erfolgen.

Preise für zeit­unab­hängig über Rufnum­mern für Premium-Dienste, Kurz­wahl­dienste und Auskunfts­dienste abge­rech­nete Verbin­dungen und Dienst­leis­tungen dürfen nur erhoben werden, wenn sie höchs­tens 30 Euro pro Verbin­dung betragen (...).

Wird der Preis von über Rufnum­mern für Premium-Dienste, Kurz­wahl­dienste und Auskunfts­dienste abge­rech­nete Dienst­leis­tungen aus zeit­abhän­gigen und zeit­unab­hängigen Leis­tungs­anteilen gebildet, so müssen diese Preis­anteile entweder im Einzel­verbin­dungs­nach­weis, soweit dieser erteilt wird, getrennt ausge­wiesen werden oder Verfahren nach Absatz 6 Satz 3 zur Anwen­dung kommen. Der Preis nach Satz 1 darf höchs­tens 30 Euro je Verbin­dung betragen, soweit nach Absatz 6 keine abwei­chenden Preise erhoben werden können. (...)

Über die Preis­grenzen der Absätze 1 bis 3 hinaus­gehende Preise dürfen nur erhoben werden, wenn sich der Kunde vor Inan­spruch­nahme der Dienst­leis­tung gegen­über dem Anbieter durch ein geeig­netes Verfahren legi­timiert.

Gespräche, die pro Minute abge­rechnet werden, werden durch die Netz­anbieter aus Sicher­heits­gründen nach einer Stunde getrennt. Eine derar­tige Zwangs­tren­nung kennt das Gesetz bei Event-Berech­nungen nicht.

Aus den Mobil­funk­netzen sind die Nummern gege­benen­falls nicht erreichbar. Details dazu erfahren Sie auf unseren Ratge­berseiten zu Sonder­rufnum­mern­kosten für Vertrags­kunden, Prepaid-Kunden, und Discounter-Karten.


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